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E-Rechnung im Unternehmen

Jetzt rechtzeitig vorbereiten

E-Rechnung im
Unternehmen

Die wichtigsten Fristen und nächsten Schritte auf einen Blick.

LHS
Limpach + Hill Steuerberater PartG mbB
Steuerberatungsgesellschaft

Seit 01.01.2025

Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und elektronisch archivieren können.

Ab 01.01.2027

Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz.

Ab 01.01.2028

Grundsätzliche Versandpflicht für inländische B2B-Umsätze.

Jetzt auf die gesetzliche Umstellung vorbereiten

Die E-Rechnung wird zum Standard im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Prüfen Sie jetzt Ihre technischen und organisatorischen Abläufe.

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnung werden schrittweise ausgeweitet. Wir möchten Sie frühzeitig auf die anstehenden Änderungen aufmerksam machen und Ihnen die wichtigsten Fristen und nächsten Schritte kompakt zusammenfassen.

Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und im ursprünglichen elektronischen Format ordnungsgemäß archivieren können. Eine einfache PDF- oder Word-Rechnung gilt grundsätzlich nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinne.

01 – Fristen und Vorbereitung

Auf einen Blick

Die wichtigsten Fristen

  • Seit 01.01.2025
    Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und elektronisch archivieren können.
  • Ab 01.01.2027
    Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
  • Ab 01.01.2028
    Grundsätzliche Versandpflicht für inländische B2B-Umsätze.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Kann Ihr Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen und lesbar machen?
  • Werden eingehende Rechnungen unveränderbar und GoBD-konform archiviert?
  • Kann Ihre Faktura- oder ERP-Software E-Rechnungen erstellen und versenden?
  • Sind Zuständigkeiten und Abläufe im Rechnungsprozess eindeutig geregelt?

02 – Unterstützung bei der Umstellung

DATEV-Lösungen unterstützen die Umstellung

Verarbeitung, Archivierung und Versand

Sofern Sie DATEV Unternehmen online nutzen, stehen bereits geeignete Möglichkeiten zur Verarbeitung und Archivierung zur Verfügung. Für Erstellung und Versand kommen – abhängig von Ihren Anforderungen – verschiedene DATEV-Lösungen in Betracht.

Unser Hinweis: Warten Sie nicht bis zum Ablauf der Übergangsfristen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihrer Prozesse und bei der Auswahl einer passenden Lösung. Sprechen Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in unserer Kanzlei an.

Wir sind für Sie da

Lassen Sie uns sprechen!

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns auf Sie.

LHS Limpach + Hill Steuerberater PartG mbB

Am Meerkamp 19A
40667 Meerbusch-Büderich

+49 2132 5101110
info@lhs-steuerberatung.de
www.lhs-steuerberatung.de