Steuernews Juni 2026: Die wichtigsten Entscheidungen und Hinweise im Überblick
Aktuelle Informationen zu Werbungskosten, Firmenwagen, mobiler Arbeit im Ausland, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbesteuer, Vereinen, Grundsteuer, Fake-Zahlungsaufforderungen und Kassenführung.
Für Arbeitnehmer
Neue BFH-Rechtsprechung zu Dienstreisen, Privatwagen und Firmenwagen.
Für Unternehmer
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Kassenführung und Warnungen vor Fake-Rechnungen.
Für Vereine und Eigentümer
Abgabepflichten gemeinnütziger Vereine und Einsprüche zur Grundsteuer im Blick behalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen können unangemessen sein, wenn ein Firmenwagen kostenfrei verfügbar gewesen wäre.
- Bei Selbstständigen kann ein Büro mit nachhaltiger Nutzung als erste Betriebsstätte gelten; Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind dann nur beschränkt abziehbar.
- Mobiles Arbeiten aus dem Ausland sollte vorab steuerlich und sozialversicherungsrechtlich geplant werden.
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann Vertrauensschutz auch ohne Gelangensbestätigung greifen, wenn der Unternehmer ordentlich geprüft hat.
- Nachforderungszinsen auf Umsatzsteuer sind nach BFH-Rechtsprechung grundsätzlich zulässig.
- Vereine können Post vom Finanzamt zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit erhalten; ohne steuerliche Beratung gilt regelmäßig der 31.07.2026 als Abgabefrist.
Liebe Mandantin, lieber Mandant,
die Juni-Ausgabe der Mandanten-Monatsinformation enthält mehrere wichtige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Im Mittelpunkt stehen unter anderem der Werbungskostenabzug bei Dienstreisen mit dem Privatwagen, die umsatzsteuerliche Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen und die Vollverzinsung der Umsatzsteuer.
Daneben geht es um praktische Themen wie mobile Arbeit aus dem Ausland, die Überprüfung gemeinnütziger Vereine, Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide, betrügerische Zahlungsaufforderungen sowie die Kassenführung bei mobilen Handelsbetrieben.
Für Einkommensteuerpflichtige
Dienstreisen, Betriebsstätte und mobiles Arbeiten
Werbungskostenabzug bei Dienstreisen mit Privatwagen statt Firmenwagen?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung steht und bei dessen Nutzung keine eigenen Fahrtkosten entstanden wären.
Im Streitfall nutzte der Kläger für drei Dienstreisen seinen Privatwagen, obwohl ihm ein Firmenwagen auch für berufliche Fahrten zur Verfügung stand. Die geltend gemachten tatsächlichen Kosten lagen deutlich über der üblichen Kilometerpauschale.
Die Entscheidung zeigt: Wer einen Firmenwagen nutzen kann, sollte vor privaten Fahrzeugkosten für Dienstreisen genau prüfen, ob ein steuerlicher Abzug überhaupt in Betracht kommt.
„Erste Betriebsstätte“: Beschränkter Betriebsausgabenabzug für Fahrten
Bei einem Selbstständigen kann ein dauerhaft genutztes Büro mit Mitarbeitern eine Betriebsstätte darstellen. Fahrten zwischen Wohnung und dieser Betriebsstätte sind dann steuerlich nur eingeschränkt abziehbar.
Wird für den betrieblichen Pkw kein Fahrtenbuch geführt und stattdessen die 1%-Regelung angewendet, kann das Finanzamt die Betriebsausgaben für diese Fahrten pauschal kürzen. Entscheidend ist, ob der Ort nachhaltig zur Berufsausübung aufgesucht wird.
Mobiles Arbeiten vom Ausland aus: Steuerliche Konsequenzen bedenken
Wer in Deutschland wohnt, ist grundsätzlich mit seinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig. Bei Arbeitstagen im Ausland können jedoch Doppelbesteuerungsabkommen, Lohnsteuerpflichten und Sozialversicherungsvorschriften eine Rolle spielen.
Bei längeren oder wiederkehrenden Auslandsaufenthalten sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorab klären, wer wann wo arbeitet und welche Melde-, Steuer- oder Beitragspflichten entstehen können.
Homeoffice im Ausland sollte nicht erst nachträglich beurteilt werden. Sinnvoll sind klare interne Regeln, Dokumentation der Arbeitstage und eine Prüfung der jeweiligen Staaten.
Für Umsatzsteuerpflichtige
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Zinsen
Vertrauensschutz setzt keine Gelangensbestätigung voraus
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht zwingend davon abhängt, dass eine Gelangensbestätigung vorliegt.
Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen, kann die Lieferung dennoch steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist, dass die Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruhte und der Unternehmer die Unrichtigkeit auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.
- USt-IdNr., Handelsregisterauszug und Abnehmerangaben sollten sorgfältig dokumentiert werden.
- Fehlende Nachweise sollten nicht ignoriert, sondern aktiv angefordert werden.
- Vertrauensschutz ersetzt keine saubere Beleg- und Buchnachweisführung.
Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht
Nachforderungszinsen auf Umsatzsteuer sind nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung zulässig. Die Vollverzinsung soll einen Ausgleich zwischen Steuerpflichtigen schaffen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Steuer herangezogen werden.
Der Bundesfinanzhof sieht darin weder einen Verstoß gegen Unionsrecht noch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Für Erbschaft- und Schenkungsteuerpflichtige
Hinterbliebenenleistung aus Direktversicherung
Doppelbesteuerung der nichtehelichen Lebensgefährtin ist rechtmäßig
Erhält eine nichteheliche Lebensgefährtin aus einer betrieblichen Direktversicherung eine Hinterbliebenenleistung, kann diese sowohl einkommensteuerlich als auch erbschaftsteuerlich relevant sein.
Das Finanzgericht München hält diese Doppelbelastung für verfassungsrechtlich zulässig. Steuerbefreiungen, die für Ehegatten greifen können, gelten für nicht verheiratete Lebensgefährten nicht automatisch.
Für Gewerbesteuerpflichtige
Hotelzimmermieten bei Veranstaltern
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmermieten
Der Bundesfinanzhof hat zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen Stellung genommen.
Auch gemietete Wirtschaftsgüter können fiktives Anlagevermögen sein, wenn sie nach dem Geschäftsmodell dauerhaft und planmäßig für den Betrieb benötigt werden. Entscheidend ist nicht nur die Mietdauer, sondern die betriebliche Funktion.
Die Entscheidung betrifft besonders Eventunternehmen und Firmen, die regelmäßig Unterkünfte für Mitarbeiter oder Teilnehmer anmieten.
Verfahrensrecht
Vereine und Gemeinnützigkeit
Finanzämter informieren Vereine über Abgabepflicht
Viele Vereine erhalten demnächst ein Informationsschreiben des Finanzamts. Hintergrund ist die regelmäßige Überprüfung, ob gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke weiterhin erfüllt werden.
Zur Überprüfung müssen Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt regelmäßig eine Steuererklärung sowie die Anlage zur Gemeinnützigkeit einreichen. Zusätzlich können Kassenberichte, Tätigkeitsberichte oder Geschäftsberichte erforderlich sein.
- Vereine ohne steuerliche Beratung müssen ihre Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.07.2026 einreichen.
- Bei Bedarf kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
- Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch über „Mein ELSTER“ zu übermitteln.
Vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung
Wurden im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt, kann eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung möglich sein. Trotzdem müssen die dafür vorgesehenen Formulare vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.
Sonstiges
Grundsteuer, Fake-Rechnungen und Kassenführung
Grundsteuer im Bundesmodell: Was passiert mit laufenden Einsprüchen?
Das Bundesmodell zur Grundsteuer bleibt umstritten. Zwar hat der Bundesfinanzhof die neuen Bewertungsregeln zunächst für verfassungsgemäß gehalten, beim Bundesverfassungsgericht sind jedoch Verfassungsbeschwerden anhängig.
Ist ein Einspruch noch offen, kann es sinnvoll sein, auf die anhängigen Verfahren hinzuweisen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens zu beantragen. Wichtig ist aber der richtige Bescheid: Wer die Bewertung angreifen will, muss regelmäßig gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid vorgehen.
Ein ruhender Einspruch bedeutet nicht, dass vorerst nichts zu zahlen ist. Die festgesetzte Grundsteuer bleibt grundsätzlich fällig.
Jahresabschlüsse: Vorsicht bei Fake-Zahlungsaufforderungen
Das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesamt für Justiz warnen vor betrügerischen E-Mails mit Zahlungsaufforderungen. Darin wird Unternehmen vorgeworfen, Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht zu haben; anschließend sollen Beträge auf angegebene Bankverbindungen überwiesen werden.
Zahlen Sie solche Forderungen nicht vorschnell. Klicken Sie nicht auf Links und öffnen Sie keine Anhänge, wenn Herkunft und Zuständigkeit zweifelhaft sind.
Bei dubiosen Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen ist eine kurze Rückfrage bei der steuerlichen Beratung oft der beste Schutz vor Fehlzahlungen.
Kassenführung bei mobilen Handelsbetrieben
Mobile Handelsbetriebe ohne feste Betriebsstätte sind in der Praxis häufig, etwa im Lebensmittelhandel oder bei Barverkäufen direkt nach dem Wareneinkauf. Gerade bei Bargeschäften gelten hohe Anforderungen an nachvollziehbare und zeitgerechte Aufzeichnungen.
Fehlende Einzelaufzeichnungen, unvollständige Kassenberichte oder nachträgliche Erfassungen können zur Verwerfung der Buchführung und zu Hinzuschätzungen führen.
Steuern und Sozialversicherung
Termine Juni/Juli 2026
| Steuerart | Juni 2026 | Juli 2026 |
|---|---|---|
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.06.2026 | 10.07.2026 |
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.06.2026 | Entfällt |
| Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | 10.06.2026 | Entfällt |
| Umsatzsteuer | 10.06.2026 | 10.07.2026 |
| Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung | 15.06.2026 | 13.07.2026 |
| Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Scheck | 10.06.2026 | 10.07.2026 |
| Sozialversicherung | 26.06.2026 | 29.07.2026 |
| Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag | Zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an das zuständige Finanzamt abzuführen. | |
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Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Einordnung und bei der praktischen Umsetzung.
